ATHINA- Arzneimitteltherapiesicherheit

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ATHINA steht für Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken. Ursprünglich entwickelt wurde ATHINA von der Apothekerkammer Nordrhein.

Das Medikationsmanagement ist geeignet für alle Patienten, die älter als 65 Jahre sind und/ oder die mehr als fünf Medikamente einnehmen. Das Ziel ist es mögliche Dosierungsfehler, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und andere arzneimittelbezogene Probleme aufzudecken und zu beseitigen.

Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Gesprächstermin mit Ihrem Apotheker. Bringen Sie zu diesem Termin alle Ihre Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel mit in die Apotheke. Nach diesem Aufnahmegespräch können Sie alle Präparate wieder mit nach Hause nehmen.  Der Apotheker überprüft systematisch die gesamte Medikation und erstellt einen Bericht. Er berät Sie in einem persönlichen zweiten Gespräch zu allen Fragen rund um Ihre Arzneimttel. Sie erhalten einen individuellen und übersichtlichen Medikationsplan. Wenn Sie es möchten nimmt der Apotheker -falls nötig- Kontakt mit Ihrem Arzt auf.

Sie investieren lediglich zwei Besuche in Ihrer Kaiser- Apotheke. Die Kosten für die gesamte Medikationsanalyse beträgt 69€.

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Pharmazeutische Dienstleistungen

Langversionen

BLUTDRUCKMEDDUNG

Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“
Über die Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) der „Standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck“ gemäß Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V wird
zwischen
Name und Anschrift Apotheke
Apothekeninhaber*in
Im Folgenden: Apotheke
und
Name und Anschrift des/der Versicherten
Im Folgenden: versicherte Person
Folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Ziel und Gegenstand der standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck
(1) Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
 Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht-kontrolliertem Blutdruck Verweis an den
Arzt
 Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen,
deren Blutdruck zu hoch bzw. nicht kontrolliert ist
 Langfristig: Prävention hypertensiver Endorganschäden
 Ggf. Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern
(2) 1Es wird eine standardisierte Dreifach-Messung bei versicherten Personen mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. 2Die Durchführung der standardisierten Dreifach-Messung des
Blutdrucks erfolgt unter Verwendung der Standardarbeitsanweisung (SOP) nach BAK (Anhang 1).
(3) 1Die Interpretation, Ableitung entsprechender Maßnahmen und Dokumentation der gemessenen
Werte erfolgen mit dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Blutdruck)“ (Anhang 2).
2
In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der 2. und 3. Messung erhalten Versicherte eine konkrete
Empfehlung zu Maßnahmen. 3Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte, erhalten die versicherten Personen die Empfehlung zur zeitnahen weiteren Abklärung durch einen Arzt.
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 4 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
(4) 1Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht und abgerechnet werden; in Fällen von
Satz 2 beginnt die Frist von 12 Monaten neu zu laufen. 2Über den in Satz 1 beschriebenen Umfang
hinaus kann eine Messung zusätzlich bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen
nach Einlösung einer Neuverordnung erbracht und abgerechnet werden.
(5) Die versicherte Person erhält Zugang zu den vollständigen Vertragsunterlagen.
§ 2 Anspruchsberechtigung
(1) 1Folgende Versichertengruppen können die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher
Blutdruck“ in Anspruch nehmen: Versicherte Personen mit verordneten Antihypertensiva ab 2 Wochen nach Therapiebeginn. 2Zur antihypertensiven Therapie zählen: Blutdrucksenker mit den ATC
Codes C02 (z. B. Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker), C09 (ACE-Hemmer, Sartane).
(2) Die versicherte Person bestätigt, dass sie die in Absatz 1 dargestellten Voraussetzungen für die
pDL erfüllt und willigt in die in § 1 genannten Bedingungen für die pDL ein.
§ 3 Bindung an die Apotheke
Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung bindet sich die versicherte Person zur Inanspruchnahme
der pDL an die als Vereinbarungspartner gewählte Apotheke.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Die versicherte Person sichert zu, während der Inanspruchnahme des Angebots der pDL die Erbringung
der pDL aktiv zu unterstützen und der Apotheke alle dazu erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere hinsichtlich der Änderungen und Ergänzungen ihrer Medikation oder weiteren Begleiterkrankungen, dem Zeitpunkt der Diagnosestellung sowie ausgewählten Risikofaktoren gemäß dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“, falls diese für die Inanspruchnahme der jeweiligen pharmazeutischen Dienstleistung relevant sind.
§ 5 Vorherige Inanspruchnahme der pDL
Die versicherte Person bestätigt, dass sie die pDL in dem im § 1 Absatz 4 definierten Zeitraum bzw. der
beschriebenen Situation noch nicht in Anspruch genommen hat oder eine Neuverordnung einer antihypertensiven Medikation vor mindestens 2 Wochen stattgefunden hat.
§ 6 Kündigung
(1) 1Die versicherte Person kann die Teilnahme am Angebot der pDL ohne Angabe von Gründen mit
sofortiger Wirkung kündigen. 2Die Kündigung hat schriftlich (per Post, Telefax, E-Mail) gegenüber
der Apotheke zu erfolgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt sowohl für die Apotheke und die versicherte
Person unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) 1Durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung willigt die versicherte Person in die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten im jeweils erforderlichen Umfang durch die gewählte Apotheke ein. 2Die
Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist separat zu unterzeichnen.
(2) 1Es gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen. 2Die für die pDL notwendige Erfassung der Medikation, weiterer Begleiterkrankungen, dem Zeitpunkt der Diagnosestellung sowie ausgewählten Risikofaktoren einer versicherten Person unter Abgleich der der jeweiligen Apotheke
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 5 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
dazu vorliegenden Informationen sowie der Patientenangaben erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. 3Die versicherte Person erhält auf Verlangen von der betreuenden Apotheke
Auskunft gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu ihren personenbezogenen gespeicherten Daten.
(3) 1Die Apotheke geht in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sorgsam und zweckgebunden
mit den Daten der teilnehmenden versicherten Personen um. 2Sie hat alle unter ihrer Leitung tätigen
Personen, die nicht der Berufsordnung unterliegen, über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
§ 8 Verantwortlichkeit der Apotheke
(1) 1Die Apotheke trägt die pharmazeutische Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der
pDL. 2Sie hat die aufgrund der Art der pDL erforderliche Sorgfalt zu beachten.
(2) 1Der Erbringung der pDL liegen die Auskünfte der versicherten Person bzw. die Auskünfte des Arztes, mit dem Rücksprache gehalten wurde, zugrunde. 2Für deren Richtigkeit trägt die Apotheke
keine Verantwortung.
(3) Falsche oder unzutreffende Angaben der versicherten Person, insbesondere zum Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen können rechtliche Konsequenzen haben.
§ 9 Quittierung
Die versicherte Person bestätigt durch eine weitere Unterschrift auf dieser Vereinbarung nach Inanspruchnahme der vollständigen pharmazeutischen Dienstleistung, dass sie diese erhalten hat.
____________________________________
Ort, Datum
____________________________________ _____________________________________
Unterschrift des/der Versicherten Unterschrift des Mitarbeitenden der Apotheke
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Stand: 10.06.2022 Seite 6 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
zum Verbleib in der Apotheke
Quittierung des Erhalts der pDL
Nachfolgend quittiere ich den Erhalt der pDL „Standardisierte Risikofassung hoher Blutdruck“:
Ort, Datum, Unterschrift des/der Versicherten
Bei erneuter Leistungserbringung: Bestätigung der Anspruchsberechtigung und Quittierung
des Erhalts
Ich bestätige, dass bei mir ein ärztlich festgestellter Bluthochdruck vorliegt und dass die blutdrucksenkende Arzneimitteltherapie seit mindestens 2 Wochen unverändert ist. Darüber hinaus bestätige ich,
dass während der letzten 12 Monate keine Blutdruckmessung in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt wurde bzw. eine Änderung der blutdrucksenkenden Medikation im Rahmen einer Neuverordnung
vorliegt.
Nachfolgend quittiere ich den Erhalt der pDL „Standardisierte Risikofassung hoher Blutdruck“:
Ort, Datum, Unterschrift des/der Versicherten
Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Standardarbeitsanweisung Blutdruckmessung
in der Apotheke
Stand: 25.05.2022
Anhang 1
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 2 von 5
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Inhaltsverzeichnis
1. Ausstattung .................................................................................................................. 3
2. Vorbereitung der Blutdruckmessung ............................................................................ 3
3. Durchführung und Auswahl .......................................................................................... 4
4. Dokumentation............................................................................................................. 4
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 3 von 5
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
1. Ausstattung
Abgeschirmter Beratungsraum/Messplatz mit Sitzgelegenheit
Validiertes Blutdruckmessgerät  siehe empfohlene Messgeräte mit Gütesiegel der Deutschen Hochdruck-Liga oder einem anderen, international anerkanntem Validierungsprotokoll (z. B. AAMI, BIHS,ESH).
o Für die routinemäßige Blutdruckmessung in der Apotheke ist die Blutdruckmessung am Oberarm von Vorteil. Geräte mit einer vollautomatisierten Dreifachmessung werden insbesondere empfohlen.
o Optimal wäre zusätzlich ein Stethoskop-Messgerät als alternativesMessgerät.
Geeignete Manschetten für Messungen mit unterschiedlichem Oberarm- oder Handgelenkumfang.
o Wenn keine Umfangsmarkierungen an der Manschette angebracht sind, sollte ein
Maßband zur Bestimmung des Oberarm- bzw. Handgelenkumfangs vorhanden
sein.
Blutdruckmessgeräte zur Messung in der Apotheke müssen einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden (Gültigkeit 2 Jahre).
2. Vorbereitung der Blutdruckmessung
Die Messungen sollten generell in entspannt sitzender Position, mit unterstütztem
Rücken und abgelegten Armen, nach mindestens 5-minütiger Ruhephase des Patienten erfolgen (möglichst keine Gespräche, kein Smartphone oder konzentrierte Aktivitäten!).
Nach außergewöhnlicher körperlicher oder psychischer Belastung muss die Ruhephase verlängert werden (> 5 Minuten).
Bis ca. 1 Stunde vor der Messung Verzicht auf koffeinhaltige Getränke, Alkohol und
Nikotin
Der Messarm darf nicht durch zurückgeschobene Kleidung abgeschnürt werden. Entsprechende Kleidungsstücke, Uhren oder Schmuckgegenstände sind vor der Messung abzulegen.
Patientenbefragung nach potenziell einschränkenden Faktoren der Blutdruckmessung, eventuell vorliegenden Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, Herzschrittmachern, arteriosklerotischen Gefäßveränderungen (z. B. bei älteren Patienten
und Diabetikern im fortgeschrittenen Erkrankungsstadium) sowie nach einem fortgeschrittenem Stadium einer Schwangerschaft: Messgeräte mit oszillometrischem
Messprinzip sind in diesen Fällen fehlerbehaftet und nicht geeignet (Alternative: Blutdruckmessung nach Riva-Rocci – „Stethoskop-Methode“).
Zur Bestimmung und Auswahl der geeigneten Manschettengröße müssen die Herstellerangaben bzw. Markierungen der Manschetten der einzelnen Messgeräte beachtet werden.
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 4 von 5
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
3. Durchführung und Auswahl
Es sind insgesamt 3 Messungen vorzunehmen.
Der Messarm liegt während der Messung entspannt auf einer Unterlage und darf
nicht bewegt werden.
Während der Blutdruckmessung sollte keine Unterhaltung stattfinden.
Bei der Messung mit einem Oberarmmessgerät ist der untere Rand der Armmanschette ca. 3 cm („zwei Querfinger“) oberhalb des Ellenbogens zu positionieren, damit
sich die Manschette während der Messung auf Herzhöhe befindet. Der Luftschlauch
muss sich auf der Innenseite des Arms befinden und in Richtung des Mittelfingers verlaufen. Ein Handgelenkmessgerät ist während der Messung ebenfalls auf Herzhöhe
zu positionieren. Bei der Stethoskop-Messung ist der untere Manschettenrand ca. 2,5
cm über der Ellenbeuge und das Mikrofon direkt über der Arteria brachialis zu positionieren.
Bei der Blutdruckmessung nach Riva-Rocci wird eine manuelle Manschettenablassgeschwindigkeit von etwa 2 bis 3 mmHg/Sekunde empfohlen (gilt nicht für oszillometrische Messgeräte mit Halb-/Vollautomatik!).
Die 2. und 3. Wiederholungsmessung ist jeweils nach 1 – 2 Minuten durchzuführen.
Werden diese nicht vollautomatisch durchgeführt, ist darauf zu achten, dass die Blutdruckmanschette vollständig vor der nächsten Messung entlüftet ist.
4. Dokumentation
Die Dokumentation der gemessenen Werte erfolgt mit dem Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck).
Zur vollständigen Dokumentation im Informationsbogen Blutdruck gehören folgende
Angaben:
o Patientenname
o Datum und Uhrzeit der Messung
o Patientenangaben (z.B. Vorerkrankungen, Raucherstatus, Medikation)
o Angabe des Messarms (rechts/links)
o Verwendetes Gerät (Oberarm/Handgelenk)
o Systolischer und diastolischer Blutdruckwert [mmHg] aller 3 Messungen
o Puls [min-1] aller 3 Messungen
o Durchschnittswert für den systolischen und den diastolischen Blutdruck jeweils aus den Blutdruckwerten der 2. und 3. Messung
o Durchschnittswert des Pulses aus den Werten der 2. und 3. Messung
o Empfohlene Maßnahme im Bereich des Ampelschemas (Beachte: Fallen bei
einem Kunden systolische und diastolische Blutdruckwerte in verschiedene
Kategorien, soll die höhere Risikokategorie Anwendung finden!)
o Ggf. Hinweis auf Arrhythmien
Blutdruckwerte > 180/110 mmHg stellen einen Notfall dar und sollten nicht nach dem
Ampelschema eingestuft werden. Der Patient sollte umgehend ärztlich untersucht
werden.
Der ausgefüllte Bogen wird dem Patienten mitgegeben.
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 5 von 5
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Weiterhin können die ermittelten Durchschnittswerte in einem Blutdruckpass protokolliert werden.
Für regelmäßige Blutdruckmessungen von Stammkunden in der Apotheke sind der
Messarm, das Messgerät (gegebenenfalls auch Manschettengröße) sowie die durchschnittlichen Blutdruckwerte in der Patientendatei zu dokumentieren.
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Geschäftsbereich Arzneimittel www.abda.de
Stand: 30.05.2022 | © ABDA
Datum: _________________ Uhrzeit: _________________
Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)
Folgender Blutdruck und Puls wurden in unserer Apotheke nach 5 Minuten Ruhepause
am  rechten /  linken  Oberarm /  Handgelenk im Sitzen gemessen:
Erste Messung: _______________________ /_______________________ mmHg Puls: _____________________min-1
Zweite Messung: _______________________ /_______________________ mmHg Puls: _____________________min-1
(1–2 Minuten nach der 1. Messung)
Dritte Messung: _______________________ /_______________________ mmHg Puls: _____________________min-1
(1–2 Minuten nach der 2. Messung)
Durchschnitt: _______________________ /_______________________ mmHg Puls: _____________________min-1
(der 2. und 3. Messung)
Der Durchschnitt von 2. und 3. Messung sowie das Alter dienen zur Einordnung in das folgende Schema:
Bis einschließlich 64 Jahre Ab 65 Jahren Empfohlene Maßnahme (bitte ankreuzen)
über 130 mmHg systolisch
oder über 80 mmHg diastolisch
über 140 mmHg systolisch
oder über 80 mmHg diastolisch
Bitte vereinbaren Sie innerhalb von 4 Wochen
einen Arzttermin
unter 120 mmHg systolisch
oder unter 70 mmHg diastolisch
unter 120 mmHg systolisch
oder unter 70 mmHg diastolisch
Bitte informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin
bei der nächsten Vorstellung
120–130 mmHg systolisch
und 70–80 mmHg diastolisch
120–140 mmHg systolisch
und 70–80 mmHg diastolisch
Bitte kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig
den Blutdruck
Hinweis auf Arrhythmien:  Nein  Ja (Falls Ihnen diese nicht bekannt sind, vereinbaren Sie bitte zeitnah
einen Arzttermin zur Abklärung)
___________________________________________________________ ___________________________________________________________
Ihr(e) Ansprechpartner(in) in der Apotheke Apothekenstempel/Unterschrift
Bitte beantworten Sie folgende Fragen (kreuzen Sie an):
Wann wurde Bluthochdruck bei Ihnen ärztlich
festgestellt?
 vor weniger als 1 Jahr
 vor 1 bis 5 Jahren
 vor mehr als 5 Jahren
Nehmen Sie bereits Medikamente gegen Bluthochdruck
oder andere Herzmedikamente ein?
 Nein
 Ja, und zwar:
_____________________________________________________
Haben Sie folgende Erkrankungen?
(Mehrfachnennung möglich)
 Diabetes /Zuckerkrankheit  Herzschwäche
 Koronare Herzkrankheit  Schlaganfall
 Chronische Nierenerkrankung  Herzinfarkt
Liegt in Ihrer Familie eine dieser Krankheiten vor?



INHALATIONSTECHNIK

Zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen pharmazeutischen Dienstleistung
(pDL) wird zwischen dem/der Versicherten und der Apotheke eine Vereinbarung geschlossen. Hierfür kann diese Lang- oder die patientenverständlichere Kurzfassung verwendet werden. Wird die Kurzfassung verwendet, muss diese Langfassung für die versicherte Person
zugänglich sein. Diese kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Wird diese Langfassung verwendet, ist auch hier neben der Unterzeichnung der Vereinbarung der Erhalt der erbrachten Dienstleistung durch den Versicherten/die Versicherte auf dieser Vereinbarung zu quittieren. Da sich die/der Versicherte bezüglich dieser pDL an die Vertragsapotheke bindet, reicht bei erneuter Erbringung dieser pDL eine weitere Quittierung des
Erhalts und die Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. Diese ist zusammen mit der
Vereinbarung aufzubewahren. Die versicherte Person erhält eine Kopie der Vereinbarung.
Die Vereinbarung ist mit den Daten der Apotheke zu ergänzen und kann an die individuellen
Gegebenheiten in der Apotheke angepasst werden.
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 3 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
zum Verbleib in der Apotheke (Kopie für den Versicherten/die Versicherte)
Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“
Über die Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung
in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ gemäß Anlage 11 zum
Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V wird
zwischen
Name und Anschrift der Apotheke
Apothekeninhaber*in
Im Folgenden: Apotheke
und
Name und Anschrift des/der Versicherten
Im Folgenden: versicherte Person
Folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Ziel und Gegenstand der erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
(1) Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
 Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender
oder Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme (ABP)
 Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
 Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
 Förderung der Therapietreue
 Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
 Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person.
(2) 1Die Einweisung der versicherten Person erfolgt auf Basis der Nationalen VersorgungsLeitlinien
(NVL) COPD (aktuell Konsultationsfassung, Empfehlung/Statement 7–11) und Asthma (4. Auflage,
2020. Version 1, Empfehlungen/Statements 13-7 und 13–10) unter Verwendung der entsprechenden Arbeitshilfen nach BAK (v. a. Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel - Standardarbeitsanweisung (SOP) für die Apotheke (Anhang 1), Patientenberatung zur kor-
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 4 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
rekten Anwendung inhalativer Arzneimittel - Ergänzende Informationen zur Standardarbeitsanweisung (SOP) (Anhang 2), korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel - Checkliste für die Apotheke
(Anhang 3)). 2Die Dokumente sind als Anhänge dieser Vereinbarung beigefügt.
(3) 1Die versicherte Person führt die Inhalation grundsätzlich mit einem „Dummy“ bzw. Placebo vom
Inhalatortyp der versicherten Person durch. 2
Im Einzelfall, wenn therapeutisch möglich, kann die
Übung der Arzneimittelinhalation mit ihrem Arzneimittel durchgeführt werden. 3
Insbesondere Folgendes wird auf Richtigkeit geprüft: Zustand des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst, das Beenden. 4Die versicherte Person ist auf die korrekte Anwendung hinzuweisen.
5Einzelne Schritte werden mit dem „Dummy“, bzw. Placebo vom Inhalatortyp der versicherten
Person wiederholt. 6Es erfolgen ein Abschlussgespräch und eine Abschlussdokumentation.
(4) Die versicherte Person erhält Zugang zu den vollständigen Vertragsunterlagen.
§ 2 Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren) mit Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw. Device-Wechsel oder versicherte Personen (Erwachsene und
Kinder ab 6 Jahren), die laut dokumentierter Selbstauskunft während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Inhalatortyp in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und die auch laut dokumentierter Selbstauskunft nicht im DMP Asthma / COPD
eingeschrieben sind.
§ 3 Bindung an die Apotheke
Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung bindet sich die versicherte Person zur Inanspruchnahme der pDL an die als Vereinbarungspartner gewählte Apotheke.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Die versicherte Person sichert zu, während der Inanspruchnahme des Angebots der pDL die Erbringung der pDL aktiv zu unterstützen und der Apotheke alle dazu erforderlichen Angaben zu machen,
insbesondere hinsichtlich der Änderungen und Ergänzungen ihrer Medikation oder Erkrankungen, falls
diese für die Inanspruchnahme der jeweiligen pharmazeutischen Dienstleistung relevant sind.
§ 5 Vorherige Inanspruchnahme
Die versicherte Person bestätigt, dass sie die pDL in dem im § 2 definierten Zeitraum noch nicht in Anspruch genommen hat bzw. eine Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw. ein Device-Wechsel
vorliegt.
§ 6 Kündigung
(1) 1Die versicherte Person kann die Teilnahme am Angebot der pDL ohne Angabe von Gründen mit
sofortiger Wirkung kündigen. 2Die Kündigung hat schriftlich (per Post, Telefax, E-Mail) gegenüber
der Apotheke zu erfolgen.
(2) Kündigt die versicherte Person, bevor die Erbringung der pDL abgeschlossen ist, z. B. bevor sie
einen vorgesehenen Folgetermin wahrgenommen hat, kann sie die pDL erst wieder nach Ablauf
der in § 2 beschriebenen Frist ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Abbruchs in Anspruch nehmen.
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 5 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt sowohl für die Apotheke und die versicherte
Person unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) 1Durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung willigt die versicherte Person in die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten im jeweils erforderlichen Umfang durch die gewählte Apotheke ein.
2Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist separat zu unterzeichnen.
(2) 1Es gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen. 2Die für die pDL notwendige Erfassung der Gesamtmedikation einer versicherten Person unter Abgleich der der jeweiligen Apotheke dazu vorliegenden Informationen sowie der Patientenangaben erfolgt unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen. 3Die versicherte Person erhält auf Verlangen von der betreuenden
Apotheke Auskunft gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu ihren personenbezogenen
gespeicherten Daten.
(3) 1Die Apotheke geht in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sorgsam und zweckgebunden
mit den Daten der teilnehmenden versicherten Personen um. 2Sie hat alle unter ihrer Leitung tätigen Personen, die nicht der Berufsordnung unterliegen, über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
§ 8 Verantwortlichkeit der Apotheke
(1) 1Die Apotheke trägt die pharmazeutische Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der
pDL. 2Sie hat die aufgrund der Art der pDL erforderliche Sorgfalt zu beachten.
(2) 1Der Erbringung der pDL liegen die Auskünfte der versicherten Person bzw. die Auskünfte des
Arztes, mit dem Rücksprache gehalten wurde, zugrunde. 2Für deren Richtigkeit trägt die Apotheke
keine Verantwortung.
(3) Falsche oder unzutreffende Angaben der versicherten Person, insbesondere zum Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen können rechtliche Konsequenzen haben.
§ 9 Quittierung
Die versicherte Person bestätigt durch eine weitere Unterschrift auf dieser Vereinbarung, dass sie die
pDL vollständig erhalten hat.
Ort, Datum
____________________________________ _____________________________________
Unterschrift des/der Versicherten/
des/der gesetzlichen Vertreter/in
Unterschrift des Mitarbeitenden der Apotheke
Copyright  Deutscher Apothekerverband e.V.
Stand: 10.06.2022 Seite 6 von 6
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
zum Verbleib in der Apotheke
Quittierung des Erhalts der pDL
Nachfolgend quittiere ich den Erhalt der pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“:
Ort, Datum, Unterschrift des/der Versicherten/
des/der gesetzlichen Vertreter/in
Bei erneuter Leistungserbringung: Bestätigung der Anspruchsberechtigung und Quittierung
des Erhalts
Ich bestätige, dass bei mir eine Neuverordnung eines Inhalationsgerätes (Devices) bzw. Geräte-/Devicewechsel vorliegt bzw. dass ich während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer
Übung in das von der Apotheke abgegebene Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten habe
und nicht in das DMP Asthma oder COPD eingeschrieben bin.
Nachfolgend quittiere ich den Erhalt der pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“:
Ort, Datum, Unterschrift des/der Versicherten/
des/der gesetzlichen Vertreter/in
Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte
Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
SOP Patientenberatung zur korrekten Anwendung
inhalativer Arzneimittel
Stand: 25.05.2022
Anhang 1
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 2 von 2
 Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
1. Allgemeines
Die VITA-Studie1 zeigte eine fehlerhafte Anwendung von Inhalationssystemen bei 79 Prozent
der Anwender. Ein Beratungstermin in der Apotheke konnte diese Quote auf 28 Prozent senken.
Die korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel ist Voraussetzung für eine effektive Therapie.
Zu ihrer Sicherstellung soll bei Erstverordnung oder einem Wechsel eines Inhalationssystems
eine Einweisung mit Übung zur richtigen Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik vorgenommen werden. Eine erneute Einweisung kann frühestens nach einem Jahr erfolgen.
Zur Überprüfung demonstriert der Patient/die Patientin die Anwendung des inhalativen Arzneimittels. Der Apotheker/die Apothekerin dokumentiert das Vorgehen (Checkliste: Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel). Bei Fehlern erhält der Patient/die Patientin individuelle Hilfestellungen, z. B. in Form von Erläuterungen, Demonstrationsmaterial oder praktischen
Übungen2
.
Bei Handhabungsfehlern, die fortbestehen und Einfluss auf die Effektivität der Pharmakotherapie haben, ist über einen Wechsel des Inhalationssystems nachzudenken, sofern für den Arzneistoff andere Inhalationssysteme zur Verfügung stehen. Eine Umstellung des Inhalationssystems muss durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin vorgenommen werden, der/die
in diesen Fällen über die Problematik und mögliche Alternativen zu informieren ist.
2. Qualitätscheck der Anwendung inhalativer Arzneimittel
Mit Hilfe der Checkliste (Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel) kann die Anwendung
folgender Inhalationssysteme bewertet und dokumentiert werden:
Dosieraerosol ohne Spacer (DA)
Dosieraerosol mit Spacer (DA+Spacer)
Atemzuginduziertes Dosieraerosol (DA-atem)
Pulverinhalator (PI)
Vorgehen und Handhabung der Checkliste:
Dokumentation von Patientenname, Arzneimittel (Handelspräparat, Inhaltsstoff(e)), Inhalationssystem und Datum
Aufforderung des Patienten/der Patientin, die Arzneimittelinhalation wie gewohnt durchzuführen
Dokumentation eines ggf. auftretenden Beratungsbedarfs bei den einzelnen Anwendungsschritten (Punkte 1 bis 19). Manche Fehlerquellen treten bei einzelnen Inhalationssystemen nicht auf, z. B. ist bei PI in der Regel kein starkes Schütteln erforderlich. Bei
Anwendungsfehlern sollen diese ausführlich mit dem Patienten besprochen werden.
Kommentare/Bemerkungen können unter dem Punkt Sonstiges aufgenommen werden.
Die SOP Ergänzende Informationen zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel kann
zur Unterstützung des Vorgehens hilfreich sein.
1 Hämmerlein A, Müller U, Schulz M. Pharmacist-led intervention study to improve inhalation technique in asthma and COPD patients. J Eval Clin Pract. 2011;17(1):61-70 2 Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma, 4. Auflage (2020), https://www.leitlinien.de/themen/asthma und Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) COPD (2021)
https://www.leitlinien.de/themen/copd
Arbeitsmaterialien für die pharmazeutischen Dienstleistungen
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Ergänzende Informationen zur Standardarbeitsanweisung
Stand: 25.05.2022
Anhang 2
Copyright  Bundesapothekerkammer
Stand: 25.05.2022 Seite 2 von 6
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines.................................................................................................................. 3
2. Dosieraerosole – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler........................................... 3
3. Pulverinhalatoren – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler ....................................... 5
4. Atemzuggesteuerte Dosieraerosole – korrekte Anwendung, potentielle Fehler ............ 6
5. Dosieraerosole mit Spacer – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler ......................... 6
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Stand: 25.05.2022 Seite 3 von 6
 Arbeitsmaterial pharmazeutische Dienstleistung
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
1. Allgemeines
Die korrekte Anwendung eines Inhalationssystems beeinflusst entscheidend die Wirkstoffdeposition im Bronchialsystem. Dafür wesentlich sind unter anderem die richtige Körperhaltung
während der Inhalation (aufrechte oder gebückte Position des Oberkörpers) sowie die richtige
Inhalationstechnik (u. a. Atemtiefe, -stromstärke, -frequenz). Die Lungendeposition wird weiterhin durch die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Wirkstoffaerosols (u. a.
Hygroskopizität, Durchmesser, Form und elektrische Ladung der Aerosolpartikel, Aerosoldichte) und die individuelle Anatomie des Bronchialsystems beeinflusst.
Die Anwendung der Inhalationssysteme erfolgt in einer Reihe von Teilschritten, deren korrekte
Durchführung über die Effektivität der eingesetzten Arzneimittel entscheidet. Die jeweilige
Auswirkung von Fehlern auf die Effektivität der Pharmakotherapie ist unterschiedlich zu beurteilen. Für die unterschiedlichen Inhalationssysteme wird das grundsätzliche Vorgehen sowie
potenzielle Fehler im Folgenden kurz erläutert. Nähere Angaben und Hinweise zur korrekten
Anwendung der Arzneimittel sind den jeweiligen Gebrauchs- bzw. Fachinformationen zu entnehmen.
2. Dosieraerosole – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler
Folgendes Vorgehen ist bei der Anwendung von Dosieraerosolen (DA) zu beachten:
 Funktionsbereitschaft des DA sicherstellen
Die technische Funktionsfähigkeit des DA muss sichergestellt sein und die Geräte-komponenten müssen zueinander passen. Es dürfen nur die jeweils auf das Gerät abgestimmten Treibgasdosen verwendet werden.
 Schutzkappe vom Mundstück abziehen
Das zeitige Abnehmen der Schutzkappe sollte beachtet werden, um im Anschluss, z. B.
an das Schütteln, eine unmittelbare Inhalation zu ermöglichen.
 Mundstück auf Verunreinigungen prüfen
Bei unzureichender Sauberkeit des DA ist eine optimale Wirkstofffreisetzung nicht gewährleistet. Dosierventil und Mundstück müssen frei von verklebten Pulver- und Speichelresten sein.
 DA senkrecht mit Mundstück nach unten zwischen Daumen (unten) und Zeigefinger (oben) halten
Eine nicht korrekte Haltung des DA kann zu Dosierungsungenauigkeiten führen, da die
Dose kein Steigrohr zur Heranführung der Dispersion an das Ventil enthält. Würde die
Dose in der Stellung mit dem Ventil oben benutzt, würde der Sprühstoß primär Treibgas
enthalten.
 DA kräftig schütteln (im Falle eines Suspensionsaerosols)
Gelegentliches Unterlassen des Schüttelns bei Suspensionsaerosolen verändert die Dosierung nicht beim nächsten Sprühstoß, sondern erst bei den weiteren Ventilbetätigungen.
Bei DA, deren mikronisierte Wirkstoffe in der Treibgas/Tensid-Mischung relativ rasch flotieren, z. B. Budesonid, Fluticason, Salbutamol, können aus unterlassenem Schütteln
Minderdosierungen von bis zu 50 Prozent resultieren, da das Dosierventil jeweils nur mit
niedrig konzentrierter Suspension gefüllt wird. Nach dem Umschütteln sollte stets ohne
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jegliche Verzögerung inhaliert werden, da sich die Homogenität von Suspensionspräparaten schnell verschlechtern kann.
 Mund-Rachenwege begradigen, d. h. bei möglichst stehender oder sitzender Körperstellung Oberkörper aufrichten und Kopf leicht in den Nacken legen
Das Nicht-Begradigen der Atemwege durch Zurücklegen des Kopfes kann wegen der hohen Austrittsgeschwindigkeit des Aerosols in einer starken Mund-Rachenraum-Deposition
der Wirkstoffpartikel resultieren. Dies kann vor allem bei Glucocorticoiden zu einem verstärkten Auftreten von Nebenwirkungen führen. Durch leichtes Zurücklegen des Kopfes
vergrößert sich der nahezu rechte Winkel zwischen Mund-Rachenraum und Luftröhre zu
einem stumpfen Winkel mit dem Effekt, dass ein annähernd laminares Einströmen des
Aerosols ermöglicht wird.
 Normal ausatmen und das Mundstück mit den Lippen fixieren (kein dichter Abschluss wie bei Pulverinhalatoren notwendig)
Ein normales, ruhiges Ausatmen und die Fixierung des Mundstücks mit den Lippen sind
Voraussetzung für die nachfolgende tiefe Inhalation.
 Langsam durch das Mundrohr einatmen und zu Beginn der Einatmung durch Drücken auf den Dosenboden das Ventil betätigen
Eine mangelnde Synchronisation von Sprühstoß und Inhalation, wie z. B. das Auslösen
vor dem Einatmen oder das Anhalten des Atems nach dem Auslösen, können die inhalative Wirkstoffaufnahme stark beeinträchtigen.
 Inhalation langsam und tief (> 3 Sekunden)
Atmet der Patient nach der Inhalation nicht tief genug ein, ist eine unzureichende Belüftung der Lunge verbunden mit einer unzureichenden Wirkstoffdeposition in tieferen Lungenabschnitten die Folge.
 Atempause (5 bis 10 Sekunden)
Eine fehlende Atempause nach dem Einatmen reduziert die bronchiale Wirkstoffdeposition, da Abscheidungsmechanismen wie Sedimentation und Diffusion verkürzt werden.
Das Einhalten einer Atempause ist vor allem bei lipophilen Wirkstoffpartikeln, z. B. Glucocorticoiden, von Bedeutung, die sich in der hohen Luftfeuchte des Bronchialsystems
langsamer abscheiden als hydrophile Aerosolpartikel, z. B. ß2-Sympathomimetika oder
Anticholinergika. Zudem können sehr kleine Aerosoltröpfchen (< 1 µm), wie sie bei einigen Lösungsaerosolen auftreten, wieder exhaliert werden, weshalb auch hier eine Atempause von möglichst 10 Sekunden einzuhalten ist.
 Mundstück aus dem Mund nehmen und langsam bis normal mit dem Prinzip der
Lippenbremse oder durch die Nase ausatmen
Ein unkontrolliertes Ausatmen nach dem Anhalten des Atems kann die Wirkstoffdeposition in der Lunge beeinflussen. Mehrheitlich wird eine verringerte Geschwindigkeit mit Lippenbremse empfohlen. Für eine raschere Ausatmung spricht die sich daraus ergebende
Impaktion (Prallabscheidung) noch in der Schwebe befindlicher Partikel.
 Eine weitere Inhalation erst nach ca. 30 Sekunden durchführen
 Staubschutzkappe wieder aufsetzen
Nach der Inhalation soll das Mundstück mit der Staubschutzkappe unmittelbar wieder verschlossen werden, um das Eindringen von Fremdpartikeln (vor allem beim Transport des
DA) zu vermeiden.
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 Nach Anwendung eines Glucocorticoid-haltigen DA ist der Mund gründlich mit
warmem Wasser auszuspülen, etwas zu essen und/oder die Zähne zu putzen
Eine Deposition von Wirkstoffpartikeln im Mund-Rachenraum ist bei der Inhalation mittels
DA unvermeidbar. Die Gefahr von UAW, z. B. Heiserkeit, Candidamykose, ist vor allem
bei der Anwendung von Glucocorticoiden gegeben. Diese treten verstärkt auf, wenn die
zuvor erwähnten Maßnahmen zur Reduktion ausbleiben.
3. Pulverinhalatoren – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler
Folgendes Vorgehen ist bei der Anwendung von Pulverinhalatoren (PI) zu beachten:
 Funktionsbereitschaft des PI sicherstellen
Die technische Funktionsfähigkeit des PI muss sichergestellt sein. Es dürfen nur die vorgesehenen Kapseln bzw. Blisterscheiben verwendet werden.
 Schutzkappe vom Mundstück entfernen (siehe DA)
 Mundstück auf Verunreinigungen prüfen (siehe DA)
Mundstück und Dosierkammer/Luftkammer müssen frei von verklebten Pulverresten sein.
 Korrekte Bedienung des PI bis zur Gerätebereitschaft
Erst unmittelbar vor der Inhalation sollen Kapselhülle oder Blisterfolie durchstochen bzw.
der Dosierknopf betätigt werden, um einem möglichen Verlust der Arzneistoffdosis vorzubeugen.
 Korrekte Haltung für die Inhalation beachten (aufrecht sitzend oder stehend)
Eine aufrecht sitzende oder stehende Haltung unterstützt die Begradigung der Atemwege
sowie die Belüftung und Wirkstoffdeposition in der Lunge.
 Normal ausatmen, Mundstück mit den Lippen dicht umschließen
Im Gegensatz zu DA ist bei der Anwendung von PI auf einen luftdichten Lippenschluss
um das Mundstück zu achten, um den erforderlichen inspiratorischen Fluss für eine (optimale) Dispergierung des Pulvers zu erzielen.
 Inhalation mit einem kräftigen und tiefen Atemzug
Eine kräftige Inspiration mit einer ausreichend hohen Atemstromstärke ist für die therapeutische Wirkung der Pulverinhalation eine wichtige Voraussetzung. Dadurch werden
auf das Inhalationspulver Scher- und Beschleunigungskräfte ausgeübt, die zur Ausbildung
eines respirablen Staubaerosols führen. Niedrige Atemstromstärken können die Aerosolqualität und damit den therapeutischen Effekt verschlechtern.
 Atempause (5 bis 10 Sekunden) (siehe DA)
 PI von den Lippen absetzen, erst dann mit langsamer bis normaler Geschwindigkeit mittels Lippenbremse oder durch die Nase ausatmen
Ein Ausatmen in den PI ist aufgrund der Empfindlichkeit der Geräte gegenüber Feuchtigkeit zu vermeiden. Ein unkontrolliertes Ausatmen nach dem Anhalten des Atems kann die
Wirkstoffdeposition in der Lunge beeinflussen. Mehrheitlich wird eine verringerte Geschwindigkeit mit Lippenbremse empfohlen. Für eine raschere Ausatmung spricht die sich
daraus ergebende Impaktion (Prallabscheidung) noch in der Schwebe befindlicher Partikel.
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 Inhalationsvorgang ggf. wiederholen bis die komplette Pulvermenge inhaliert ist
 Mundstück von Speichelresten säubern
Anhaftende Speichelreste können die Freisetzung der hygroskopischen Arzneistoffe
nachfolgender Inhalationen beeinträchtigen. Zudem sollte aus hygienischen Gründen eine
Säuberung vorgenommen werden.
 Schutzkappe unmittelbar nach der Anwendung wieder aufsetzen (siehe DA)
Zusätzlich soll das Eindringen von Feuchtigkeit vermieden werden.
 Nach Anwendung eines Corticosteroid-haltigen PI ist der Mund gründlich
mit warmen Wasser auszuspülen, etwas zu essen und/oder die Zähne zu
putzen (siehe DA)
4. Atemzuggesteuerte Dosieraerosole – korrekte Anwendung, potentielle Fehler
Für die Anwendung von atemzuggesteuerten DA sind die zum DA genannten Teilschritte
gleichermaßen relevant. Punkt 8 braucht nicht berücksichtigt zu werden, da durch die atemzuggesteuerte Wirkstofffreigabe Koordinationsprobleme bei der Inhalation nicht auftreten.
5. Dosieraerosole mit Spacer – korrekte Anwendung, potenzielle Fehler
Für die Anwendung von DA mit Spacern sind die zum DA genannten Teilschritte gleichermaßen relevant. Das Begradigen der Atemwege, braucht nicht im besonderen Maße berücksichtigt zu werden. Durch die Anwendung eines Spacers ist eine durch die hohe Austrittsgeschwindigkeit der Arzneistoffpartikel gegebene Gefahr hoher Wirkstoffdeposition im Mund-Rachenraum nicht gegeben (vgl. DA). Die Synchronisation von Sprühstoßauslösung und Inhalation,
ist bei der Anwendung eines Spacers ebenfalls irrelevant. Es ist allerdings zu beachten, dass
nach dem Auslösen eines Sprühstoßes in den Spacer die Inhalation unmittelbar, aber ohne
Hektik, im Anschluss erfolgt, sonst kommt es zur Sedimentation der Arzneistoffpartikel im Spacer. Die Folge ist möglicherweise eine Unterdosierung. Im Falle eines Suspensionsaerosols
soll entsprechend das Schütteln des Inhalationssystems, das Zusammenstecken des Spacers
auf das Mundstück des DAs sowie das Auslösen eines Sprühstoßes in den Spacer und die
Inhalation zügig erfolgen.
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Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Checkliste zur korrekten Anwendung inhalativer
Arzneimittel
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Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Mit Hilfe dieser Arbeitshilfe kann das pharmazeutische Personal die korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel überprüfen. Der Patient/die Patientin demonstriert die Anwendung des
inhalativen Arzneimittels. Das Vorgehen wird mittels der Checkliste geprüft. Sollte ein Beratungsbedarf festgestellt werden, wird dieser in der Checkliste dokumentiert. Anwendungsfehler werden ausgiebig besprochen. Außerdem erhält der Patient/die Patientin individuelle Hilfestellungen, z.B. in Form von Demonstrationsmaterial oder praktischen Übungen.
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Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Name Patient*in: Datum:
Arzneimittel® (Inhaltsstoff(e)):
Inhalationssystem: Dosieraerosol – atemzuginduziert (DA-atem)
Dosieraerosol (DA) Pulverinhalator (PI)
Dosieraerosol mit Spacer (DA+S) Sonstiges:
Durchführung der Inhalation durch den/die Patienten/Patientin Beratungsbedarf
Zustand des Gerätes
1 Gerät technisch funktionsfähig 
2 Gerätekomponenten passen zusammen 
3 Sauberkeit ausreichend 
Vorbereitung
4 Entfernen der Verschlusskappe 
5 Schütteln (stark) (i. d. R. bei DA, DA-atem, DA+S) 
6 Korrekte Bedienung bis zur Gerätebereitschaft
(z. B. Spannen, Spacer aufsetzen) (DA-atem, DA+S, PI) 
Inhalation
7 Korrekte Gerätehaltung (DA, DA-atem, DA+S: Mundstück nach unten halten, PI:
meistens waagrecht) 
8 Ausatmen (normal) 
9 Lippenschluss (dicht bei DA-atem und PI) 
10 Kopf leicht nach hinten neigen (DA) 
11
DA: Sprühstoß auslösen und gleichzeitig einatmen 
DA-atem und PI: Inhalation mit kräftigem/n Atemzug/-zügen 
DA+S: Auslösen in Spacer und zügig inhalieren (< 3 – 5 Sek.) 
12 Inhalation langsam und tief (DA, DA-atem, DA+S) bzw. zügig und tief (PI) 
13 Atem anhalten nach Inhalation (5 – 10 Sek.) 
14 Ausatmen über Lippenbremse oder Nase 
15 Ausatmen in Gerät vermeiden 
Beenden
16 Mundstück von Speichelresten säubern (PI) 
17 Gerät entspannen (DA-atem) 
18 Gerät unmittelbar verschließen 
19 Mundspülung/Essen nach Anwendung eines Glucocorticoids 